Einige Transferregeln der FIFA verstoßen gegen EU-Recht
Der Transfermarkt kann schon seit vielen Jahren als ein buntes Treiben bezeichnet werden, bei dem Spieler sehr oft die Mannschaften wechseln und somit immer wieder interessante Deals zustandekommen. Unzufriedenheit mit der Transferpolitik vieler Vereine gibt es schon lange, doch jetzt kam es vor dem Europäischen Gerichtshof, mit dem tatsächlich die Transferregeln geändert werden könnten.
Der Auslöser des jetzigen Urteils war die Klage von Lassana Diarra, der unter anderem für den FC Chelsea, Arsenal, Real Madrid und Paris St. Germain unter Vertrag stand. Er verklagte die FIFA auf Schadensersatz und Verdienstausfall. Und tatsächlich hat das EuGH jetzt in der Hinsicht der Klage Recht gegeben, als dass manche Regeln der Fifa gegen EU-Recht verstoßen. Das könnte zu einer weitreichenden Änderung der Transferregeln führen. Mehr zu diesem Thema gibt es in diesem Artikel zu erfahren.
FIFA-Regel ist nicht zulässig
Wenn ein Spieler bei einem Verein anheuert, diesen aber vor Vertragsende ohne einen “triftigen Grund” verlässt, dann kann man natürlich von einem Vertragsbruch sprechen. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass ein Spieler dem Verein einen Schadensersatz zahlen muss. Darüber hinaus gibt es die Regel, dass nicht nur der Spieler zahlen muss, sondern auch der Verein, zu dem der Spieler danach wechseln will. Das soll verhindern, dass es zu solchen unbegründeten oder forcierten Wechseln kommt. So ein Fall ist 2013 passiert, als der Spieler Lassana Diarra nach einem Jahr Lokomotive Moskau verließ und danach zu Sporting Charleroi wechseln wollte.
Aufgrund der FIFA-Regelung ist es damals nicht zum Transfer gekommen. In der Folge verklagte Diarra die Fifa auf Verdienstausfall und Schadenersatz. Zwar wurde noch nicht der konkrete Fall von Diarra verhandelt, denn das obliegt dem nationalen Gericht in Belgien, das natürlich auch auf EU-Recht achten muss, aber das EuGH hat der Klage insofern Recht gegeben, als dass das Transfersystem der FIFA so nicht bestehen bleiben kann. Es heißt, dass für Sportler und Vereine gleichermaßen eine Situation entsteht, die von großen sportlichen und finanziellen Risiken geprägt ist. Diese Regeln lassen sich nicht alleine mit dem Wunsch nach Stabilität der Mannschaften begründen.
Womöglich Reform der Transferregeln
Fazit zu Transferregeln und EU-Recht