Der Transfermarkt kann schon seit vielen Jahren als ein buntes Treiben bezeichnet werden, bei dem Spieler sehr oft die Mannschaften wechseln und somit immer wieder interessante Deals zustandekommen. Unzufriedenheit mit der Transferpolitik vieler Vereine gibt es schon lange, doch jetzt kam es vor dem Europäischen Gerichtshof, mit dem tatsächlich die Transferregeln geändert werden könnten.
Der Auslöser des jetzigen Urteils war die Klage von Lassana Diarra, der unter anderem für den FC Chelsea, Arsenal, Real Madrid und Paris St. Germain unter Vertrag stand. Er verklagte die FIFA auf Schadensersatz und Verdienstausfall. Und tatsächlich hat das EuGH jetzt in der Hinsicht der Klage Recht gegeben, als dass manche Regeln der Fifa gegen EU-Recht verstoßen. Das könnte zu einer weitreichenden Änderung der Transferregeln führen. Mehr zu diesem Thema gibt es in diesem Artikel zu erfahren.
FIFA-Regel ist nicht zulässig
Wenn ein Spieler bei einem Verein anheuert, diesen aber vor Vertragsende ohne einen “triftigen Grund” verlässt, dann kann man natürlich von einem Vertragsbruch sprechen. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass ein Spieler dem Verein einen Schadensersatz zahlen muss. Darüber hinaus gibt es die Regel, dass nicht nur der Spieler zahlen muss, sondern auch der Verein, zu dem der Spieler danach wechseln will. Das soll verhindern, dass es zu solchen unbegründeten oder forcierten Wechseln kommt. So ein Fall ist 2013 passiert, als der Spieler Lassana Diarra nach einem Jahr Lokomotive Moskau verließ und danach zu Sporting Charleroi wechseln wollte.
Aufgrund der FIFA-Regelung ist es damals nicht zum Transfer gekommen. In der Folge verklagte Diarra die Fifa auf Verdienstausfall und Schadenersatz. Zwar wurde noch nicht der konkrete Fall von Diarra verhandelt, denn das obliegt dem nationalen Gericht in Belgien, das natürlich auch auf EU-Recht achten muss, aber das EuGH hat der Klage insofern Recht gegeben, als dass das Transfersystem der FIFA so nicht bestehen bleiben kann. Es heißt, dass für Sportler und Vereine gleichermaßen eine Situation entsteht, die von großen sportlichen und finanziellen Risiken geprägt ist. Diese Regeln lassen sich nicht alleine mit dem Wunsch nach Stabilität der Mannschaften begründen.
Womöglich Reform der Transferregeln
Derzeit ist noch nicht absehbar, welche Folgen tatsächlich aufgrund dieses Urteils entstehen werden. Diarra und die Spielergewerkschaft FIFPRO sehen das Urteil als einen großen Erfolg an. Die FIFA hat dagegen bekanntgegeben, dass das Urteil eher eine Bestätigung für das Funktionieren des Transfermarkts sei, da eben nicht alles als nichtig erklärt wurde, sondern nur zwei Absätze des Reglements. Diese könnten geändert werden, ohne dass dadurch alle Transferregeln für Fußballmanager neu aufgestellt werden müssten. Rechtsexperten sehen aber Bedarf dafür und auch andere Stimmen werden laut, die jetzt Reformen fordern.
Fazit zu Transferregeln und EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, inwiefern Regeln der FIFA bezüglich Transfers rechtswidrig wären, in denen Strafzahlungen von Spielern und Vereinen aufgrund vorzeitig gekündigter Verträge möglich sind. Das Urteil lautet, dass es zwar rechtmäßig wäre, Schadensersatz von einem Spieler zu fordern, wenn dieser einen Vertrag vorzeitig aus unbestimmten Gründen kündigen möchte, aber die Sanktionen, die auch die neuen Vereine betrifft, seien unverhältnismäßig. Insofern ist die FIFA jetzt gezwungen, an diesen Stellen noch einmal nachzubessern. Ob es dabei zu einer großen Reform des Transfermarkt oder nur zu kleinen Änderungen kommen wird, steht derzeit noch nicht fest.